Sie wollen Ihren neuen Lebensabschnitt „Alter“ in Tschechien verbringen. Karlsbad, Prag, Brünn, Pilsen, Budweis oder eine andere wunderbare Region in Tschechien, bestimmen Ihre Sehnsucht. Oder Sie sind pflegebedürftig und möchten dort Urlaub machen? In beiden Fällen können Sie auf Begleitung und Unterstützung durch einen Pflegedienst hoffen. Hier einige Tipps.
Urlaub in der Tschechischen Republik
Wenn Sie in Tschechien Urlaub machen möchten, haben Sie die Wahl ein Pflegehotel zu nutzen oder Ihren Urlaub selber zu organisieren und einen Pflegedienst vor Ort wahrzunehmen. Die Pflegeversicherung zahlt in der Regel Ihre daheim gewährten Pflegekosten, die für diese Zeit von Ihrem Ambulanten Dienst zu Hause nicht in Rechnung gestellt werden. Dafür ist es sinnvoll den Kontakt zwischen den Diensten zu Hause und im Gastland herzustellen, so dass diese dann Medikamentenliste, Behandlungen und individuelle Betreuung absprechen können. Die Pflegekosten werden auch übernommen, wenn die Pflegekraft, die Sie zuhause unterstützt als Urlaubsbetreuung mitreist. Wenn Sie ein Pflegehotel als Urlaubsunterkunft wählen, wird Ihnen eine ausgebildete Seniorenbegleitung vom Pflegehotel gestellt. Dienste der Altenpflege können vor Ort in aller Regel ebenso vom Hotel organisiert werden. Pflegehotels sind darauf ausgelegt pflegebedürftigen Senioren und ihren pflegenden Angehörigen einen erholsamen, unvergesslichen Urlaub zu ermöglichen.
Ausgewandert ins Land Ihrer Träume
Etwas anders verhält es sich, wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Lebensabschnitt „Alter“ ganz in der Tschechei zu verbringen. Da die Tschechische Republik ein EU-Land ist, können Sie dort das Pflegegeld, auf das Sie in Deutschland Anspruch hätten, beziehen. Ihre Pflegeversicherung wird also das Pflegegeld auf Ihr tschechisches Konto überweisen. Die Leistungen, die nicht die Pflegeversicherung betreffen, sondern die Krankenversicherung, richten sich nach dem Standard des Gastlandes. Genaue Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung und bei Ansprechpartnern wie Pflegeberatern und Pflegediensten des Gastlandes. Es ist ratsam, dass Sie Ihre geplanten Schritte mit Ihrer Krankenversicherung absprechen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits ausgewandert sind und Ihre Pflegebedürftigkeit erst im Ausland eingetreten ist. Die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland befasst, wodurch es mehrmals zu Änderungen kam. Erfragen Sie den aktuellen und für Sie individuellen Stand bei Ihrem Versicherer.
Ihren Alterswohnsitz und Ihr Urlaubsziel frei wählen
Alter und Behinderung sind heute kein Hinderungsgrund mehr, den Urlaub oder den gesamten Lebensabend in Tschechien zu verleben. Sie werden in jedem Fall Unterstützung erhalten.
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