Paris, Marseille, Lyon. Die Liste der beliebten Orte in Frankreich ist lang. Viele möchten dorthin in Urlaub fahren und brauchen einen französischen Pflegedienst. Oder Sie möchten Ihre hiesige Pflegekraft als Begleitung mitnehmen? Sie brauchen eine Urlaubsbetreuung in Paris? Zum Beispiel als Seniorenbegleitung in die Pariser Oper? Wenn Sie Altenpflege benötigen, ist Frankreich eine gute Wahl. Warum?
Gut gepflegt in Paris
Nach europäischem Recht muss die Pflege nach SGB 11 im EU-Ausland im Grundsatz genauso weiterlaufen wie zu Hause. Das gilt für den kurzen Aufenthalt und es gilt für den dauernden Aufenthalt. Wenn Sie sich beispielsweise entscheiden, Ihren Lebensabend in Südfrankreich zu verbringen. Bei der medizinischen Pflege, die in aller Regel nach SGB 5 über Ihre Krankenversicherung abgerechnet wird, ist das anders. Hier gilt jeweils der Standard des Gastlandes – und deshalb ist unser französisches Nachbarland eine gute Wahl. Warum? Wenn Sie in ein Land gehen, das einen niedrigeren Gesundheitsstandard hat als Deutschland, müssen Sie unter Umständen Abstriche machen. Da Frankreich jedoch einen hohen Standard vorweist, ist es diesbezüglich eine gute Wahl. Sie genießen hier sowohl im Urlaub wie auch als Auswanderer Vorteile.
Pflegegeld einfach mitnehmen
Beim Urlaub in Frankreich genießen Sie alle Leistungen wie zu Hause. Sie sollten lediglich den Pflegedienst vor Ort und Ihren deutschen Dienst zusammenbringen. Die Dienste tauschen sich aus und gewährleisten eine nahtlose Übergabe der Leistungen an den Urlaubsort. Übernommen werden in der Regel die Leistungen, die Sie normalerweise zu Hause bekommen und die in dieser Zeit von Ihrem heimatlichen Dienst nicht abgerechnet werden. Sollten Sie ein Pflegehotel in Anspruch nehmen, prüfen Sie genau das Angebot. Während Altenpflege und Pflegedienst geschützte Begriffe sind, ist der Begriff Pflegehotel nicht beschützt; jeder kann sein Unternehmen so nennen. Hier ist Vorsicht besser als Nachsehen. Sollten Sie ganz ins Nachbarland ziehen und bislang eine Kombination aus Pflegedienst und Pflegegeld praktizieren, müssen Sie dies in Absprache mit Ihrer Kasse ändern. Denn die Kombination ist im Ausland nicht möglich. Entscheiden Sie sich für den Erhalt von Pflegegeld, so können Sie sich dies einfach an den neuen Wohnort überweisen lassen.
C’est la vie en France ist machbar
Unterm Strich ist es durchaus realistisch, den Lebensabend im Elsass oder an der Côte d’Azur zu planen. Durch die enge Partnerschaft der beiden Länder, können Sie alle Vorteile der EU-Gesetze nutzen. Besprechen Sie Details mit Ihrer Kasse.
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