Die Umkehrhypothek als Pflegefinanzierung
Viele Menschen fragen sich, wie sie die Finanzierung ihres eigenen eventuellen Pflegebedarfs bewältigen können. Eine relativ neue Form dazu bietet die Umkehrhypothek, die auch als Immobilienrente bezeichnet wird. Sie kommt dann in Frage, wenn Sie selbst eine Immobilie besitzen und dort auch wohnen bleiben möchte, sollten Sie pflegebedürftig werden. Zur Finanzierung nehmen Sie dann einfach bei der Bank eine Hypothek für Ihre Immobilie auf, in der Sie lebenslang weiter wohnen können. Als Grenzwert für die Belehnung dienen die üblichen Werte für Immobilienkredite, die zwischen 50 und 80 Prozent des Verkehrswertes einer Wohnung oder eines Hauses liegen.
Die Finanzierungsform der Umkehrhypothek ist vor allem für Rentner gedacht, die zwar eine eigene Immobilie, aber sonst kaum größere finanzielle Mittel haben. Der Vorteil dabei ist, dass Sie weder Zinsen noch Tilgungsraten für den „aufgenommenen“ Kredit zahlen müssen. Zudem trägt die Bank als Kreditgeber das Risiko, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Wert verlieren könnte. Als grundsätzliche Voraussetzung gilt, dass Sie zum Einen Immobilienbesitzer, zum anderen mindestens 60 Jahre alt sein sollten.
Die Höhe der Immobilienrente richtet sich nach dem erzielbaren Kaufpreis plus Zinsen, wobei Sie entweder eine Zeitrente oder aber eine Leibrente erhalten. Wenn Sie sich für die Zeitrente entscheiden, erhalten Sie während eines fix vereinbarten Zeitraumes die Zahlungen, wobei nach Ablauf dieses Zeitfenster der Kaupreis getilgt ist. Entscheiden Sie sich für eine Leibrente, erhalten Sie monatliche Rente, die in der Regel an die Inflationsrate gekoppelt ist, so lange Sie leben.
Grundsätzlich profitieren Sie bei der umgekehrten Hypothek davon, dass Sie eine regelmäßige Bankauszahlung erhalten und zudem am Ende der Laufzeit nur den erhaltenen Betrag plus Zinsen zurück zahlen müssen. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Zeitpunkt für die Rückzahlung frei wählen sollten. Immerhin weiß keiner so genau, wann sich Ihre Lebensumstände gravierend ändern oder Sie in eine stationäre Einrichtung umziehen müssen.