Die drei Säulen der Vorsorge
Damit Sie im Alter sich einen möglichen Pflegebedarf auch leisten können und nicht nur auf die Grundversorgung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen sind, sollten Sie mit zusätzlichen privaten Versicherungen Vorsorge leisten. Dazu werden drei Arten einer möglichen Geldanlage zur individuellen Vorsorge empfohlen.
Die Pflegerente besteht im wesentlichen aus einem fixen monatlichen Betrag, der von Ihrem Versicherungsunternehmen gezahlt wird. Die Höhe hängt dabei unter anderem vom eingezahlten Monatsbeitrag sowie von der Versicherungsgesellschaft selbst ab. Sobald der Pflegefall eintritt, wird Ihre Rente steuerfrei und Ihr restliches Leben lang ausbezahlt, zusätzlich sind Sie vom Beitrag befreit. Wichtig ist, dass Sie hier auf die Höhe der garantierten Leistungen im Pflegefall achten. Der Vorteil der Pflegerente liegt ganz klar in der Auszahlung.
Die beliebteste Form der Pflegevorsorge ist das Pflegetagegeld. Es beruht auf dem Prinzip, dass Sie als Versicherungsnehmer einen bestimmten Tagessatz bestimmen, der im Pflegefall ausbezahlt werden soll. In der Regel liegt dieser zwischen 10,00 Euro und 100,00 Euro. Zusätzlich erfolgt eine Einteilung der Leistungshöhe je nach Pflegestufe, wobei diese bei 30 Prozent für Pflegestufe I, bei 70 Prozent für Pflegestufe II und bei 100 Prozent ab Pflegestufe III gilt. Der Unterschied zur Pflegerente liegt darin, dass die Beiträge günstiger ist und Sie den Betrag vollkommen zu Ihrer freien Verfügung haben.
Bei einer Pflegekostenversicherung können Sie hingegen nicht frei über das Geld verfügen, da die Beträge vor allem zur Abdeckung der Pflegeleistungen gedacht sind. Der Versicherungsgeber übernimmt im Falle Ihres Pflegebedarfs einen vorher vereinbarten Prozentsatz der anfallenden Kosten, die Sie durch entsprechende Rechnungen nachweisen müssen. Der Vorteil dieser Form der Pflegevorsorge besteht darin, dass die Leistungen der Versicherung kongruent mit den Kosten steigen.
Grundsätzlich sollten Sie bei der Wahl Ihrer Pflegeversicherung darauf achten, dass alle Pflegestufen im Leistungsfall eingeschlossen sind und sowohl Pflege durch Angehörige als auch durch professionelle Pflegedienste möglich ist.