Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – wichtige Vollmachten
Alter und Krankheit schränken viele Menschen dahingehend ein, dass sie selbstständig reflektierte Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. In der Folge wird dann vom Vormundschaftsgericht für den Pflegebedürftigen ein Betreuer bestellt, um rechtliche, finanzielle, aber auch gesundheitliche Fragen zu entscheiden. Darüberhinaus gibt es Möglichkeiten, wie Sie die Frage der Pflegebetreuung rechtzeitig selbst klären können.
Oftmals ist in diesem Zusammenhang von der Vorsorgevollmacht die Rede, die Sie erteilen können. Im Gegensatz zu einer Generalvollmacht, mit der sie oft verwechselt wird, ist sie aber nicht direkt gültig, sondern erst dann, wenn Ihnen Geschäftsunfähigkeit bescheinigt wird. Sie sollten die Vorsorgevollmacht in jedem Fall im Beisein des Bevollmächtigten verfassen. Grundsätzlich können Sie eine neben Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten auch die Entscheidung über medizinische Behandlung im Falle eines bestehenden Lebensrisikos und die Einwilligung zur Schutzunterbringung bzw. zur Organspende nach Ihrem Ableben in der Vorsorgevollmacht an eine befugte Person abgeben. Sie können dabei auch mehrere Personen benennen und einen Kontrollbetreuer nennen, der die Ausführung nach Ihrem Willen kontrolliert. Sinnvoll ist es außerdem, dass Sie die Vollmacht jedes Jahr aufs Neue bestätigen sowie generell die Urkunde notariell beglaubigen lassen.
Wenn Sie über eine Betreuungsverfügung nachdenken, geht es darum, wenn Sie als Ihren Betreuer im Fall von schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einsetzen. Sie können aber auch genau regeln, wen Sie keinesfalls als Betreuungsperson später haben möchten. Sobald Sie eine Person vorschlagen, überprüft das Gericht deren Tauglichkeit und kann sie dann entsprechend bestellen oder aber auch ablehnen. Erst dann kann die entsprechende Person in den festgelegten Bereichen der Betreuung ihre Tätigkeiten übernehmen. Wichtig ist wie bei der Vorsorgevollmacht, dass Sie alles schriftlich festhalten und das Dokument mit Ort, Datum und Unterschrift genau bezeichnen In einer Betreuungsverfügung können Sie sämtliche Angelegenheiten der medizinischen Versorgung, aber auch Ihre Vermögensvorsorge sowie sämtliche Behördenangelegenheiten regeln. Sie können Betreuungsverfügungen auch nur für bestimmte Teilbereiche verfassen.