Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters
Vor der Bewilligung einer Pflegestufe muss ein Gutachten über den Patienten gefertigt werden. In der Regel kommt ein Gutachter der Krankenkasse dann ins Haus und schaut sich die näheren Umstände sowie die Verfassung des Patienten an. Dieser sollte von den Angehörigen auf das Gespräch mit dem Gutachter vorbereitet werden, damit auch alle wichtigen Aspekte im Gutachten für die Bewilligung der Pflegestufe aufgenommen werden können.
Die Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters ist so wichtig, weil die gesamte nähere Zukunft des Patienten von ihr abhängt. Schon die Bewilligung der Pflegestufe 1 kann eine große Erleichterung im Alltag für Patient und Angehörige sein. Denn mit dieser ersten Pflegestufe können Sachleistungen und Pflegeleistungen eingekauft werden. Externe Pflegedienste kommen dann auf Wunsch zum vereinbarten Termin ins Haus und helfen beim Baden und bei vielen anderen Vorgängen, die der Patient nicht mehr alleine bewältigen kann. Doch auch Angehörige, die diese Arbeiten gerne übernehmen, erhalten mit dem Pflegegeld eine kleine Anerkennung ihrer unbezahlbaren Dienste. Außerdem können pflegende Angehörige, die Pflegegeld erhalten, über die Rentenversicherung Ausfallzeiten ausgleichen. Daher ist die Bewilligung der Pflegestufe nicht nur für den Patienten selbst sehr wichtig. Auch über das Leben der Angehörigen entscheidet der Gutachter daher indirekt mit.
Der Patient, für den die Pflegestufe beantragt wird, sollte sich über seine Handicaps im Alltag klar sein. Daher muss er wissen, dass er den Gutachter nicht mit seiner Leistungsstärke überzeugen sollte. Ein Patient kann innerhalb eines kurzen Gesprächs natürlich beweisen, dass er noch sehr selbständig agieren kann. Ist der Gutachter aber erst einmal wieder aus dem Haus, bleibt der Patient alleine in seinem Alltag zurück. Daher sollte der Patient offen erzählen, bei welchen Tätigkeiten vom Haare waschen bis zur Fußpflege er Probleme hat. Dauert das Anziehen mehr als eine halbe Stunde und sitzen die Socken nicht perfekt am Fuß, so sollte der Patient das dem Gutachter auch ehrlich mitteilen. Nach einem offenen Gespräch kann der Gutachter die passende Pflegestufe mit den richtigen Leistungsmerkmalen auch problemlos befürworten.