IGeL – Zusätzliche Angebote des Arztes gegen Bares
Sie kennen sicherlich die Stuation: beim Arztbesuch werden Ihnen Leistungen angeboten, welche mit Ihrem ursprünglichen Anliegen vordergründig nichts zu tun haben. Beim Augenarzt die Augeninnendruckmessung, beim Zahnarzt die professionelle Zahnreinigung, der Gynäkologe bietet zusätzliche Ultraschalluntersuchungen an – die Liste der möglichen Individuellen Gesundheitsleistungen (abgekürzt „IGeL„) ist lang. Gemeinsam haben sie, dass diese Leistungen ohne konkrete Indikation häufig nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und sie somit von Ihnen selbst zu bezahlen sind.
Schnell kommen Bedenken, ob diese zusätzlichen Untersuchungen und Behandlungen überflüssig sind oder ob Sie etwas wesentliches versäumen, wenn Sie es ablehnen. Entscheidend ist hierbei das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arzt. Nimmt er sich genügend Zeit, Ihnen die Leistung zu erklären? Informiert er Sie ausreichend über Nutzen und Risiko? Gibt er Ihnen anschließend ausreichend Gelegenheit, Ihre Entscheidung zu überdenken (in manchen Fällen ist ein entsprechender Zeitkorridor sogar gesetzlich vorgeschrieben)? Wenn dieses zutrifft und Sie sich nicht nur als zahlender Kunde vorkommen, spricht der Inanspruchnahme einer „IGeL“ nichts entgegen. Es gibt sogar einige Krankenkassen, die sich im Nachgang dann an den Kosten direkt oder indirekt, z.B. über ein Bonusprogramm, beteiligen.
Im Zweifelsfall steht es Ihnen jederzeit zu, eine zweite Meinung einzuholen. Oftmals bieten Erfahrungen im Freundes- und Bekanntenkreis eine Entscheidungshilfe. Und nicht zuletzt hilft auch hier das Internet weiter. Der sogenannte „IGeL Monitor“ des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bewertet über seine Internetseite neutral und auf wissenschaftlicher Basis die gängigsten Angebote; dieses geschieht seriös und leicht verständlich. Zu finden unter: http://www.igel-monitor.de.