Gesetz gegen Pflegebetrug: Pflegedienste werden stärker kontrolliert
Die Bundesregierung will strengere Kontrollen gegen Pflegebetrug einführen. Dies ist eine Reaktion auf die zahlreichen Betrugsfälle in der Pflege.
Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es dem Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) in Zukunft erlauben soll, die Qualität und Abrechnungen in der häuslichen Krankenpflege zu überprüfen. Bislang konnte der MDK nur bei den ambulanten Pflegedienste Kontrollen machen, welche ihre Leistungen für die Pflegekassen besorgen. Sehr schwer kranke Patienten erhalten eine häusliche Pflege, die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.
Im letzten Frühjahr sind beträchtliche Manipulationen, besonders durch russischstämmige Betreiber von Pflegediensten in der häuslichen Pflege bloß gelegt worden. Gesundheitsminister Hermann Grühe will diese Lücke in der Kontrolle schließen. Er sprach davon, dass es in der Pflege keine Toleranz für Pflegebetrug geben dürfe. Stichprobenartige Überprüfungen sollen nun auch bei Personen in der häuslichen Krankenpflege gemacht werden. Die Kommunen bekommen mit diesem neuen Gesetz gleichzeitig mehr Kompetenzen für die Beratung von Angehörigen und Pflegebedürftigen an die Hand. Die Kommunen werden angehalten, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Hierdurch soll eine wohnortnahe Beratung angeboten werden können.
Außerdem soll mit dem neuen Gesetz die Kompetenz in der Beratung erhöht werden. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten soll ein fünfjähriges Modellvorhaben durchgeführt werden, wobei direkt vor Ort die Pflegeberatung übernommen werden soll. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sieht das Vorhaben kritisch und sagt, es darf nicht sein, dass die Kommunen auf Kosten von Beitragszahlern gefördert würden.