Medizinische Dienste der Krankenkasse – Aufgaben und Funktionen
Wenn Sie plötzlich Pflegebedarf oder Hilfe für Ihre Angehörigen benötigen, können Sie sich unter anderem an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse wenden. Dieser wird gemeinsam von den gesetzlichen Krankenversicherungen und den diesbezüglichen Pflegeversicherungen gemeinsam getragen und auch finanziert. Während es in vielen Bundesländern Deutschlands jeweils eigenständige Medizinische Dienste der entsprechenden Krankenversicherung gibt, arbeiten andere wiederum länderübergreifend wie etwa der MDK Nord für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse Berlin-Brandenburg fungiert für zwei Länder bzw. für die Hauptstadt Berlin einerseits und für das Land Brandenburg im Gesamten.
Die Aufgaben des MDK sind vielfältig, denn diese Organisation gilt unter anderem als medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsstelle, wenn die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen Leistungen erbringen müssen. Die Funktion kann als eine Art wissenschaftlicher Berater der Kranken- und Pflegekassen bezeichnet werden, denn der Medizinische Dienst der Krankenkasse beurteilt im Rahmen einer sogenannten Begutachtung den individuellen Pflegebedarf des betroffenen Versicherten, sofern ein Antrag auf eine Pflegeleistung gestellt wurde. Abgesehen davon wird vom MDK eine Pflegestufe und die dazu gehörigen entsprechenden Leistungen zugesprochen. Aber auch die Qualität der Leistungen und Angebote von ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen wird von dieser Institution überprüft.
Um den Pflegeaufwand eines Pflegeversicherten entsprechend einzuschätzen, führt ein Mitarbeiter des MDK entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung die Begutachtung durch. Dies geschieht entweder durch eine eigens dafür geschulte Krankenschwester oder aber einen Arzt. Durch Ausfüllen eines Fragebogens und gewissen funktionellen Untersuchungen wird der Bedarf an Unterstützung bzw. Hilfe bei der Bewältigung des Alltags des Betroffenen Pflegeversicherten erhoben. Aus den Antworten und Untersuchungsergebnissen wird die durchschnittliche, jeden Tag unbedingt notwendige Pflegezeit eruiert. Damit ergibt sich auch die Einschätzung der Pflegestufe, die im sogenannten Pflegegutachten definitiv bezeichnet wird. Im Endeffekt kann der MDK also die passenden bzw. die notwendigen Pflegeleistungen sowie deren individuellen Umfang benennen und dies an die entsprechende Pflegekasse weiterleiten. Abgesehen davon wird von den MDK Mitarbeitern unterstützende Hinweise für einen Pflegeplan für die Angehörigen erstellt.
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